Nahversorgung der Ortsteile hat Priorität

(24.08.07 / )
„Bei der Einzelhandelsentwicklung legen wir die absolute Priorität auf eine verlässliche Nahversorgung mit möglichst breiten Sortimenten,“ stellen die Vorsitzenden der SPD- und der CDu-Ratsfraktion, Robert Krumbein und Wiljo Wimmer, zur aktuellen Diskussion um die Ansiedlung einer Aldi-Filiale in Stürzelberg fest. In einem Gespräch mit dem Investor und Vertretern der Firma Aldi vor etlichen Monaten sei von beiden diese Position auch deutlich gemacht worden. Damals sei vereinbart worden, die Gespräche zu einem späteren Zeitpunkt fortzuführen. Überrascht zeigten sich deshalb beide Fraktionen, dass der Investor ohne weitere Gespräche eine Bauvoranfrage vor den Sommerferien bei der Verwaltung einreichte. Das vom Rat beschlossene Einzelhandelskonzept (Dormagener Liste) sehe ausdrücklich vor, Neuansiedlungen von Lebensmittelbetrieben einzelfallbezogen zu analysieren, um deren Wirkung auf die gesamte Nahversorgung einschätzen zu können. Die beiden zwischenzeitlich vorliegenden Gutachten kommen dabei übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Ansiedlung einer Aldi-Filiale in Stürzelberg zu Umsatzeinbußen beim Zonser Rewe-Markt führen wird. Während das vom Investor bestellte Gutachten diese nicht für existenzgefährdend hält, ohne hierzu belastbare nähere Angaben zu machen, geht das zweite – deutlich differenzierte – Gutachten von Umsatzeinbußen von 25 % bei den Lebensmittelmärkten in Zons, Delrath und Uedesheim aus. „Das Risiko der Betriebsschließung örtlicher Nahversorger ist uns zu hoch,“ so Krumbein. Aufgabe des Rates im Rahmen der kommunalen Planungshoheit ist die Steuerung einer vernünftigen Stadtentwicklung. Diese richtet sich nicht gegen einen Investor sondern orientiert sich an den Interessen der gesamten Dormagener Bevölkerung, betonen Wimmer und Krumbein. Es sei völlig unvertretbar für eine marginale Verbesserung des Discountangebots in einem Stadtteil die Grundversorgung anderer Stadtteile in Gefahr zu bringen. Dies habe nichts mit „sozialistischer Planwirtschaft“ zu tun. Bundes- und Landesrecht hätten diese Steuerungsaufgabe aktuell gerade wieder den kommunalen Räten zugewiesen. „Wir verfolgen nach wie vor die Linie, auf die sich beide Fraktionen schon zum Ende der letzten Wahlperiode des Rates geeinigt haben,“ macht Wimmer deutlich. Soweit dem Investor von Seiten der Verwaltung Hoffnungen gemacht wurden, machen die beiden Juristen deutliche Zweifel geltend, dass ein Aldi-Markt ohne planungsrechtliche Entscheidung des Rates überhaupt genehmigungsfähig wäre.