Beigeordnetenwahl: SPD fordert Änderung der Tagesordnung

(26.01.10 / )
In der kommenden Ratssitzung soll unter Tagesordnungspunkt 6 über das Bürgerbegehren gegen die Besetzung der Beigeordnetenstelle entschieden werden. Gleichzeitig steht unter Punkt 3 die Wahl des / der Beigeordneten auf der Tagesordnung, also zeitlich vor der Drucksache zum Bürgerbegehren. Dies will die SPD so nicht akzeptieren und fordert den Bürgermeister in einem Antrag auf, die Tagesordnung unverzüglich zu ändern. "Diese Gestaltung der Tagesordnung ist willkürlich und verletzt die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dormagen. Durch die Einführung der Möglichkeit eines Bürgerbegehrens sollte den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort mehr Entscheidungsmöglichkeiten gegeben werden. Diesem gesetzgeberischen Willen handelt der Bürgermeister der Stadt Dormagen zuwider, wenn er von seinem Recht, die Tagesordnung der Ratssitzung zu bestimmen, dergestalt Gebrauch macht, dass er dem Bürgerbegehren durch eine Vorentscheidung die Grundlage entzieht", macht Fraktionsvorsitzender Bernhard Schmitt seinem Ärger Luft. Nach Ansicht von Fraktionsvize Nils Szuka ist die vom Bürgermeister aufgestellte Tagesordnung rechtswidrig: "Durch die Wahl des entsprechenden Beigeordneten unter Tagesordnungspunkt 3 in der Sitzung würde dem Bürgerbegehren die Grundlage entzogen werden, da damit einseitig unveränderliche Tatsachen geschaffen werden. Dies ist aber nach dem Willen des Gesetzgebers, wie auch nach der Rechtsprechung nicht zulässig. In einem Beschluss führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus, dass eine Gemeinde grundsätzlich durch eine beschleunigte Durchsetzung ihrer Interessen keine Fakten schaffen darf, die dem Bürgerbegehren die Grundlage entziehen."