SPD weist Kritik des Bürgermeisters zurück

(14.04.10 / )
Die von Bürgermeister Hoffmann (CDU) geäußerte Kritik an der SPD-Fraktion zum Thema LIDL in Stürzelberg wird von dieser energisch zurückgewiesen. Bürgermeister Hoffmann ist nach einer Pressemitteilung der Stadt der Auffassung, dass der Rat der Stadt über das Vorhaben jederzeit informiert gewesen wäre. Dies ist nach Meinung der SPD unrichtig. Nils Szuka, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Der Rat wurde lediglich in der letzten Sitzung vor der Wahl über den Eingang eines Bauantrages informiert. Allerdings ist der Rat zu keiner Sekunde über die Beratungen innerhalb der Verwaltung zu dem Antrag und auch über die Entscheidung informiert worden, das behauptet nicht einmal Hoffmann. Nach unseren Informationen hat er allerdings die Baugenehmigung gegen alle Bedenken auch in der Verwaltung bereits kurz nach seiner Amtsübernahme unterschrieben, ohne die Politik zu informieren. Wenn nun die Presse dieses abenteuerliche Vorgehen nicht öffentlich gemacht hätte, würde der Rat noch immer im Dunkeln tappen.“ Dies ist nach Auffassung der SPD umso bedenklicher, als auch Bürgermeister Hoffmann die Brisanz der Angelegenheit aufgrund der Diskussionen der letzten Jahre kannte. Fraktionsvorsitzender Bernhard Schmitt: „Alleine über Google findet man über ein Dutzend Presseberichte zu diesem Thema, teilweise wurde dort über Spaltungen der CDU Fraktion berichtet, wie man dann ein solches Vorhaben ohne politische Diskussion durchdrücken kann, wohlgemerkt will nicht einmal die CDU informiert worden sein, ist mir absolut schleierhaft. Mich würde einmal interessieren, was Herr Wimmer, der ja am Montag in der NGZ noch sagte, er wäre mit dem Verfahren nicht befasst gewesen, dazu sagt, dass er nun angeblich über alles informiert gewesen sein soll. “ Nach Meinung der SPD hätte der Bürgermeister nach der Gemeindeordnung die Pflicht gehabt, den Rat über ein Projekt mit derartiger Sprengkraft zu unterrichten. Ebenfalls zurück weist die SPD die Behauptung, das Vorhaben sei eindeutig genehmigungsfähig gewesen. Dies ist nach Auffassung der SPD falsch. Das Gelände, in dem der Discounter entstehen soll, liege nicht im Gebiet eines Bebauungsplanes, ist also nach § 34 BauGB als Bauvorhaben im Innenbereich zu beurteilen. Da das Bauvorhaben wegen seiner Größe und dem Einfluss auf die Umgebung von enormer Bedeutung sei, wäre die Stadt verpflichtet gewesen, ein ordnungsgemäßes Planverfahren für das Gebiet durchzuführen. In diesem Planverfahren hätten dann alle Belange der Öffentlichkeit und auch von Nachbarn Berücksichtigung finden müssen. Zudem hätte die Verwaltung nach Auffassung der SPD § 34 Abs. 3 BauGB berücksichtigen müssen. Nach diesem sind insbesondere Einzelhandelsvorhaben insbesondere dann nicht genehmigungsfähig, wenn diese schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Gemeinde haben. Hier hilft nach Meinung der SPD auch der Winkelzug nicht weiter, die Verkaufsfläche des Discounters auf 799 qm herunter zu rechnen. Nils Szuka: „Es ist zwar so, dass nach der Rechtsprechung die Grenze zum großflächigen Einzelhandel bei rund 800 qm liegen soll, dies ist aber nur ein Richtwert. Ich glaube nicht, dass sich die Gerichte hier so offensichtlich werden austricksen lassen. Jedenfalls hätte die Bezirksregierung bei einem Projekt mit 800 qm eingeschaltet werden müssen, wir werden nun dort nachfragen, was der Regierungspräsident von der Vorgehensweise des Bürgermeisters hält.“