SPD begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW zur Finanzierung von U3-Betreuungsplätzen

(14.10.10 / )
Erfreut zeigt sich die Dormagener SPD über das Urteil des Landesverfassungsgerichts NRW zur Finanzierung der U 3 Betreuung. Es stellt unmissverständlich klar, dass sich das Land NRW stärker an den Betreuungskosten der unter dreijährigen Kinder beteiligen muss. „In drei Jahren soll in NRW der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren (U3) umgesetzt werden“, erläutert SPD-Fraktionsvorsitzender Bernhard Schmitt, der diese Maßnahme für absolut sinnvoll und wichtig hält. Die Änderungen aber hätten wesentliche finanzielle Belastungen zur Folge. Die erforderliche Bestimmung über die Deckung der mit der Aufgabenübertragung verbundenen kommunalen Kosten habe der Gesetzgeber jedoch nicht getroffen. „Der ehemalige Minister und jetzige Kandidat für den CDU Landesvorsitz Armin Laschet hat, so macht ja nun auch das Gericht deutlich, Musik bestellt und sich dafür loben lassen - aber die Kommunen sollten die Zeche zahlen.“ Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nils Szuka begrüßt dieses Urteil: „Nun hat sogar der Verfassungsgerichtshof NRW deutlich per Urteil der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung ins Stammbuch geschrieben hat, dass hier Politik auf Kosten der Kommunen gemacht wurde. Die kommunalen Haushalte würden sich anders darstellen, wenn diese Mittel an die Städte und Gemeinden gezahlt worden wären.“ Der jugendpolitische Sprecher der SPD Michael Dries ergänzt: „Ich hoffe, dass inzwischen vielleicht sogar die Jamaika-Koalition in Dormagen bedauert, dass sie offensichtlich auf der Grundlage von Gesetzesverstößen der ehemaligen Landesregierung den Menschen in Dormagen schmerzhafte Einschnitte zugemutet hat - ich erinnere nur an die Erhöhung der Kindergartenbeiträge oder auch die jetzt ja geplanten massiven Kürzungen im Sport- und Kulturbetrieb.“ „Der Kämmerer sollte mal die Summen addieren, die von Seiten der Gelb-Schwarzen Regierung der Stadt Dormagen vorenthalten worden sind, von der anstehenden Nachzahlung für die Wohngeldleistungen bis zur Kindergartenfinanzierung," so Schmitt weiter. „Einmal mehr wird offensichtlich, dass das so genannte Kinderbildungsgesetz (KiBiz) dringend der Überarbeitung bedarf. Es müssen nicht nur die pädagogischen Inhalte auf den Prüfstand, sondern auch und ganz besonders die finanziellen Folgen dieses Gesetze“, erklärt die ehemalige Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Christiana Kemmerling, die sich beruflich täglich mit den Schwierigkeiten bei der Umsetzung des KiBiz auseinandersetzen muss.