SPD setzt sich für Eindämmung der Plakatflut zur Wahlwerbung ein

(09.05.11 / Fraktion )
Dormagen. Immer wieder kommt es im Vorfeld von Wahlen zu Klagen der Bürger über die Plakatflut längs der Straßen. Vor der letzten Kommunalwahl fiel eine Wählervereinigung besonders negativ auf, die in einer Nacht- und Nebelaktion in einigen Stadtteilen ihre Wahlwerbung flächendeckend an jedem Laternenmast aufhängte, dadurch das Stadtbild verschandelte und den anderen Parteien die Möglichkeit zum Aufhängen eigener Plakate nahm. Bisher bot die Sondernutzungs¬verordnung der Stadt gegen diese Auswüchse keine Handhabe. Jetzt schlägt die SPD in einem Antrag an den Hauptausschuss vor, den entsprechenden Paragraphen der Sondernutzungssatzung zu ändern. Ratsherr Nils Szuka, der den Antrag ausgearbeitet hat, erläutert: „Wir schlagen vor, dass in jedem Wahlbezirk der Stadt Dormagen pro Partei, Wählergruppe oder Kandidat höchstens an 10 Standorten Plakatständer, Plakattafeln und sonstige Werbemittel aufgestellt oder aufgehängt werden dürfen. Außerdem dürfen die Plakate nur höchstens an jedem dritten Straßenbeleuchtungsmast angebracht werden, um zu verhindern, dass einige Parteien oder Wählergruppen einzelne Straßenzüge komplett „vollpflastern“ können.“ Die SPD ist der Meinung, dass die Begrenzung auf 10 Standorte je Wahlkreis für die Wahlwerbung völlig ausreichend ist, da durch Nutzung von Doppel- oder Dreiecksständern sogar bis zu 30 Plakate pro Partei oder Wählergruppe in einem Wahlbezirk platziert werden können. Für die Altstadt von Zons ist die Werbung bisher auf einen Plakatständer pro Partei begrenzt. Szuka geht hier noch weiter: „Ich könnte mir auch vorstellen, auf die Plakatierung hier ganz zu verzichten, um das historische Erscheinungsbild der Altstadt nicht zu beeinträchtigen.“