SPD übt heftige Kritik am Rhein-Kreis Neuss: Kostensenkung auf dem Rücken der Ärmsten

(14.06.11 / Fraktion)
In der letzten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses beschloss der Ausschuss mit den Stimmen von CDU und FDP einen neuen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel, der künftig bei der Beurteilung, ob ein Hilfeempfänger in einer für ihn angemessenen Wohnung lebt, herangezogen werden soll. Im Verfahren hatten die Städte Neuss und Dormagen hier mehrfach Kritik geäußert, die aber vom Kreis nicht berücksichtigt wurde. Dafür hat Fraktionsvorsitzender Bernhard Schmitt wenig Verständnis: „Wenn zwei große kreisangehörige Kommunen Bedenken gegen das Verfahren äußern, darf sich der Kreis nicht so einfach darüber hinwegsetzen. Die bisher vorgestellte Richtlinie kann man weder den Bürgerinnen und Bürgern, noch den Sach¬bearbeiterinnen und Sachbearbeitern in den Grundsicherungsstellen der Städte und im Jobcenter zumuten.“ Die SPD unterstützt die von der Stadt im Vorfeld geäußerte Kritik. Nach Meinung der Verwaltung hätte der neue Mietspiegel für Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch schlimme Folgen: viele Menschen in Dormagen müssten ihre Kosten der Unterkunft durch Umzüge senken. Da nach den neuen Obergrenzen geeigneter Wohnraum nur noch in Hackenbroich oder Horrem bereit steht, bestünde die Gefahr der Ghettoisierung ebenso wie das Risiko, dass sich die Probleme in den Stadtteilen noch weiter verschlimmern. SPD-Kreistagsmitglied Denis Arndt weiß aus seiner täglichen Erfahrung, was das für die Betroffenen bedeuten könnte: „Sollten die Menschen nicht umziehen können oder wollen, so müssten diese den Teil, der über der Mietgrenze liegt, selbst bezahlen. In vielen Fällen käme dies einer gewollten Kür¬zung des für den Lebensunterhaltes vorgesehenen Regelsatzes gleich Die Sachbearbeiter/Innen müssten sich mehr um den Umzug und die Senkung von Kosten der Unterkunft kümmern und hätten für ihre eigentliche Aufgabe, die Arbeitsvermittlung, weniger Zeit.“ Die SPD fordert daher einen Bestandsschutz zumindest für die Hilfeempfänger, die bereits länger in einer Wohnung leben. Außerdem fordert sie ein neues Gutachten, das von den Angebotsmieten in den kreisangehörigen Kommunen ausgeht. Schmitt führt aus: „Jeder weiß, dass bei einem Mieterwechsel in der Regel die Mieten erhöht werden. Daher ist es falsch, wenn das Gutachten von den Bestandsmieten ausgeht. Die um 15-20 Prozent abgesenkten Obergrenzen führen dazu, dass sich Hilfeempfänger nicht einmal mehr neuere oder sanierte Sozialwohnungen leisten können. Das können wir als Sozialdemokraten nicht hinnehmen.“ Die SPD bat darum den Bürgermeister, sich nochmals in der Bürgermeisterkonferenz im Rhein-Kreis Neuss und auch persönlich gegenüber dem Landrat für eine Änderung der neu geplanten Richtlinie einzusetzen. Dies sagte der Bürgermeister zu.