SPD-Ratsmitglieder verzichten auf Beschwerde

(21.06.11 / Fraktion)
Am vergangenen Donnerstag erreichte die SPD-Ratsmitglieder Erik Lierenfeld, Bernhard Schmitt und Nils Szuka, die gegen die Gültigkeit der Wahl von Kai Uffelmann zum Beigeordneten und Kämmerer geklagt hatten, der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, mit dem ihr Eilantrag abgelehnt wurde. Gegen diesen Beschluss wäre für die drei Antragsteller noch das Rechtsmittel der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster statthaft gewesen. Auf diese Beschwerde verzichten die SPD-Ratsherren jedoch nun nach Rücksprache mit der Fraktion. Nils Szuka führt aus: "Der Verzicht bedeutet nicht, dass wir mit der Entscheidung aus Düsseldorf einverstanden sind, im Gegenteil. Wir halten die Entscheidung für nicht richtig und hätten sie gerne in Münster überprüfen lassen. Allerdings hat der Bürgermeister, ohne unsere Entscheidung abzu¬warten, nunmehr die Ernennungsurkunde ausgehändigt, so dass eine Beschwerde keinen Sinn mehr machen würde." Die Sozialdemokraten stören sich insbesondere daran, dass der Sachverhalt, den das Verwal-tungsgericht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat, erst durch das Verfahren ans Licht gekommen ist und bei der Abstimmung im Rat nicht bekannt war. Szuka übt deutliche Kritik: "Noch einige Tage vor der Wahl hatte der Bürgermeister verlauten lassen, es habe 280 Bewerbungen gegeben, am Ende stellte es sich heraus, dass es angeblich nur 13 waren. Hier wurde die Öffent¬lichkeit falsch informiert. Auch die Tatsache, dass die Einschaltung der Firma Kienbaum zu keiner einzigen Bewerbung geführt hat, war vor der Wahl nicht klar. Aber dass der Rat nicht ausreichend informiert wurde, hätte das Verwaltungsgericht eigentlich berücksichtigen müssen." Das Klageverfahren in der Hauptsache werden die SPD-Ratsherren allerdings fortführen. Bernhard Schmitt: "Es ging uns nie um die Person Uffelmann, dem wir nunmehr eine glückliche Hand in Dormagen wünschen, sondern um die Klärung, ob der Rat derart in einem Bewerbungsverfahren um eine Beigeordnetenstelle übergangen werden darf. Dies wollen wir nun in der Hauptsache gründlich klären lassen, da im Eilverfahren nur eine summarische Überprüfung des Gerichts mög¬lich war. Ein besonders stilvoller Akt des Bürgermeisters war es dennoch nicht, die Urkunde aus¬zuhändigen, bevor geklärt war, ob wir in die zweite Instanz gehen." Eines ist jedoch für die SPD Fraktion nun klar. Detlev Zenk, Ratsmitglied der SPD: "Wir werden dem Einsatz eines Head-Hunters nicht mehr zustimmen. Es ist schon ein sehr starkes Stück, dass die Firma Kienbaum bei Gesamtkosten von über 50.000 Euro keine einzige Bewerbung generiert hat."