Landrat gibt SPD-Fraktion Recht - Bürgermeister muss Auskunft über Bauvorhaben erteilen

(10.11.11 / Fraktion)
Bereits mehrfach begehrte die SPD Fraktion Auskunft vom Bürgermeister der Stadt Dormagen über den Ort und die Art von Bauvorhaben, die nach den §§ 34 und 35 des Baugesetzbuches genehmigt wurden. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nils Szuka, verantwortlich für den Bereich Planung, erläutert: „Dies sind Paragraphen, die die Genehmigung von Bauvorhaben in Bereichen regeln, in denen es keinen gültigen Bebauungsplan gibt. § 34 wurde zum Beispiel angewandt, um das umstrittene Bauvorhaben Lidl in Stürzelberg ohne Beteiligung der Ratsgremien zu genehmigen.“ Der Bürgermeister verweigerte diese Auskunft mit Hinweis auf den Datenschutz. Das konnte die SPD nicht nachvollziehen und bat daher den Landrat als Aufsichtsbehörde um Prüfung der Angelegenheit. Szuka begründet: „Folgt man der Auffassung des Bürgermeisters, wären die Erteilungen von Baugenehmigungen nach den §§ 34 und 35 Baugesetzbuch jedweder Kontrolle durch den Rat entzogen und würden zur geheimen Verschlusssache verkommen. Der Datenschutz greift unserer Ansicht nach nicht, da die von uns erbetenen Auskünfte keine Nennung von Namen oder anderen persönlichen Daten erfordern. Außerdem unterliegen die Ratsmitglieder der Schweigepflicht.“ Diese Ansicht teilte jetzt auch der Landrat. Wörtlich heißt es im Schreiben an die SPD-Fraktion: „Die Antwortpflicht des Bürgermeisters erstreckt sich demzufolge auf solche Informationen, die ihm vorliegen oder die mit zumutbarem Aufwand beschafft werden können. Die von Ihnen erbetenen Angaben über den Ort und die Art von Bauvorhaben, die von der Stadt Dormagen nach den §§ 34 und 35 BauGB genehmigt wurden, gehören zweifelsfrei hierzu. Datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Auskunftserteilung bestehen aus meiner Sicht nicht, da die von Ihnen erbetenen Angaben die Nennung personenbezogener Daten nicht erfordern.“ Weiter führt der Landrat aus: „Ich habe den Bürgermeister gebeten, Ihnen die gewünschten Angaben zu übermitteln.“ Fraktionsvorsitzender Bernhard Schmitt und Stellvertreter Szuka begrüßen dieses Ergebnis: „Wir danken dem Landrat für die faire und objektive Prüfung und die ergangene Entscheidung. Sie stützt das Recht des Rates, die Verwaltung zu kontrollieren. Vom Bürgermeister erwarten wir jetzt unverzüglich, uns die erbetenen Auskünfte zur Verfügung zu stellen.“