Ohrfeige vom Verfassungsgericht für ehemalige Landesregierung aus CDU und FDP

(10.05.12 / Fraktion)
375 Millionen Euro wurden den Kommunen vorenthalten

Am 8. Mai wurde vom Verfassungsgerichtshof in Münster entschieden, dass das von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung beschlossene Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) vom 9. Februar 2010 verfassungswidrig ist. Das Gesetz regelt die Aufteilung der Zahlungen in den Fonds Deutsche Einheit zwischen dem Land und den Kommunen. Insgesamt hatten 91 Städte und Gemeinden aus NRW Verfas-sungsbeschwerde eingereicht. Die bis 2005 praktizierte Spitzabrechnung im Solidarbeitragsgesetz wurde unter dem damaligen CDU-Ministerpräsidenten Rüttgers zugunsten einer „Pauschalabrechnung“ gekippt. So wurden die Kommunen unverhältnismäßig hoch an den Kosten der Einheit beteiligt, während sich das Land mit dieser Regelung weiter entlastete. „Obwohl bereits im Jahre 2007 die damalige Regierung höchstrichterlich bescheinigt bekommen hatte, gegen die Verfassung zu verstoßen, hat sie mit Taschenspielertricks die Deckelung der kommunalen Beteiligung an den Einheitslasten auf 40% umgangen und somit auch unberechtigterweise in die Kasse unserer Stadt gegriffen“, erläutert Fraktionsvorsitzender Bernhard Schmitt. Die zukünftige Landesregierung wird nun eine verfassungsgemäße Regelung zum Ausgleich der Einheitslasten zwischen Land und Kommunen finden müssen. „Damit ist die seinerzeit von Schwarz-Gelb legitimierte Abzocke von Städten und Gemeinden zugunsten des Landeshaushaltes endlich gestoppt.“

Die vorsorglich im Landes-Nachtragshaushalt 2010 von SPD und Grünen eingestellte Rückstellung in Höhe von 375 Millionen Euro hatte die CDU durch eine Klage wieder zu Fall gebracht.

Schmitt abschließend: „Wie hoch im Endeffekt nun der Dormagener Haushalt entlastet wird, kann vor einer neuen Gesetzeslage noch nicht berechnet werden.“