Akteneinsicht Einzelhandelsgutachten – SPD schaltet Landrat ein

(21.06.12 / Fraktion)
Die SPD-Fraktion Dormagen hatte am 12. Juni einen Antrag auf Einsicht in aktuelle Einzelhandelsgutachten in Zusammenhang mit dem Zuckerfabrikgelände gestellt. „Wir erhielten nun die Mitteilung, dass das in Auftrag gegebene Gutachten wegen notwendiger Nachbesserungen zurück an den Gutachter gegangen sei und damit keine Möglichkeit bestehe, die Unterlagen einzusehen“, zeigt sich SPD-Fraktionsvorsitzender Bernhard Schmitt verärgert. Es könne doch nicht sein, dass der erste Entwurf eines so wichtigen Vorgangs nicht einmal als Kopie zu den Akten genommen wurde. „Wir erhielten weiterhin die Auskunft, dass die endgültige Version zwar Anfang der Woche im Rathaus erwartet würde, eine Einsichtnahme vor der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am Donnerstag den 28. Juni nicht gewährt werden könne.“ Es bliebe nach Auskunft der Verwaltung dabei, dass das Gutachten erst zu diesem Termin zeitgleich sowohl den Ausschussmitgliedern als auch allen Interessierten in der öffentlichen Sitzung vorgestellt würde. Auch der Bürgermeister erhalte erst zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von dem endgültigen Ergebnis.

Für SPD-Planungsexperte Nils Szuka ist dieser Vorgang fragwürdig: „Dass die Unterlagen selbst vor dem Bürgermeister bis zur Ausschusssitzung geheim bleiben, kann ich nicht wirklich glauben.“ Er hält es für unwahrscheinlich, dass weder der erste Entwurf noch die durch die Verwaltung vorgelegten Prüfungsergebnisse und Fragen nicht in schriftlicher Form und somit als Teil der Akte vorliegen. „Ansonsten muss überprüft werden, ob die Verwaltung mit so wichtigen Unterlagen sachgerecht umgeht.“

Damit die Mitglieder des Ausschusses sich in angemessener Weise auf die Sitzung vorbereiten können, will er das Einzelhandelsgutachten unmittelbar, jedoch spätestens nach Eintreffen der endgültigen Version Anfang nächster Woche einsehen. „Um dem ganzen Nachdruck zu verleihen, haben wir den Landrat gebeten, den Bürgermeister anzuweisen, uns Akteneinsicht in das Gutachten bzw. den vorgelegten Entwurf zu gewähren.“