Studentinnen und Studenten müssen Zweitwohnungsteuer für Zimmer bei den Eltern bezahlen

(02.05.14 / Fraktion)
Dormagen. Seit 01.01.2013 verlangt die Stadt von allen Bürgerinnen und Bürgern, die einen zweiten Wohnsitz in Dormagen besitzen, eine Zweitwohnungssteuer. Studentinnen und Studenten, die sich in der Regel mit ihrem Erstwohnsitz am Studienort anmelden müssen und in ihrem Heimatort Dormagen noch einen Zweitwohnsitz bei ihren Eltern haben, müssen jetzt dafür Zweitwohnungssteuer bezahlen. Die Höhe der Steuer bemisst sich nach der Größe des heimatlichen Kinderzimmers.

Fraktionsvorsitzender Bernhard Schmitt ist irritiert: „Das ist doch absurd. Das war bei der Einführung der Zweitwohnungssteuer auf keinen Fall gewollt, dass Studenten jetzt plötzlich Steuern für ihren Zweitwohnsitz bei den Eltern bezahlen müssen.“

Meldet sich das Kind bei den Eltern ab, um die Steuer nicht zahlen zu müssen, können Probleme mit Versicherungen entstehen. Versicherungsschutz, der nur für im Haushalt lebende Familienmitglieder gilt, entfällt und den Studentinnen und Studenten entstehen zusätzliche Kosten, weil sie sich selbst versichern müssen.

„Außerdem geht durch die endgültige Abmeldung im Heimattort auch die Bindung der jungen Menschen an Dormagen und die Identität als Dormagener ein Stück weit verloren, was aus unserer Sicht nicht wünschenswert ist“, ergänzt Bürgermeisterkandidat Erik Lierenfeld. „Jeder junge Mensch, der nach dem Studium nach Dormagen zurückkehrt, hier lebt und arbeitet, ist ein Gewinn für die Stadt.“

Nach Ansicht der SPD sollte die Verwaltung bei der Zweitwohnungssteuer eine Ausnahmeregelung für Studentinnen und Studenten schaffen, die einen Zweitwohnsitz bei den Eltern haben.