Polizei darf Brauchtumsumzüge begleiten

(07.10.14 / Fraktion)
Dormagen. Aufgrund einer falschen Berichterstattung gibt es auch in Dormagen erhebliche Unruhe vor den Martinsumzüge im November, da angeblich die Polizei keine Brauchtumsumzüge mehr begleiten dürfe. „Das ist so nicht richtig“, korrigiert SPD-Fraktionsvorsitzender Bernhard Schmitt. „Es gibt keinen Erlass, der die polizeiliche Begleitung von Martinsumzügen untersagt.“ Von der SPD-Fraktion im NRW-Landtag heißt es: „Der in der Kleinen Anfrage und in dem Bericht zum Innenausschuss erwähnte Erlass regelt Maßnahmen zum Schutz der Verkehrsinfrastruktur. Darin wird lediglich betont, dass zunächst die Straßenverkehrsbehörde in Kooperation mit der Polizei für die Verkehrssicherungspflicht zuständig ist. Dies schließt aber eine polizeiliche Begleitung von Umzügen nicht aus. Es bleibt dabei, dass die Polizei Martinszüge begleitet, wenn dies für die allgemeine Sicherheit erforderlich ist. Wie diese Begleitung aussieht, entscheiden die Polizeibehörden im Einzelfall vor Ort.“

Abschließend wird noch einmal darauf hingewiesen, dass ein privater Schutz der Brauchtumsumzüge in Uniform nicht zulässig und auch nicht erforderlich ist. Bernhard Schmitt empfiehlt den Veranstaltern deshalb, sich weiterhin direkt mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt Dormagen in Verbindung zu setzten, die ggf. die Polizei informiert.