SPD fragt nach: Gibt es Probleme im Kontrollsystem der städtischen Finanzbuchhaltung?
(23.02.12 / Fraktion)In den letzten Wochen erhielten Bürgerinnen und Bürger von der Finanzbuchhaltung der Stadt Dormagen Mahnungen über in 2010 nicht gezahlte Beträge. In den Schreiben wurde bei Nichtbegleichung der Forderung bis zum genannten Termin sofort mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens gedroht, obwohl eine erste Mahnung der Stadt nach Auskunft der Betroffenen in der Vergangenheit nicht erfolgt ist und zum Teil nicht einmal entsprechende Rechnungen zu finden waren. Aus Angst vor der Vollstreckung wurde ein Teil der angemahnten Beträge zunächst beglichen, obwohl die Empfänger der Mahnungen den genauen Grund der Forderungen zum Teil nicht nachvollziehen konnten. Denn aus den Schreiben ging nur die Höhe des Betrags, nicht aber der eigentliche Grund der Forderung hervor. Eine Rechnungskopie wurde nicht beigefügt. So konnten die Betroffenen, auch aufgrund der inzwischen vergangenen Zeit, die Angelegenheit nur in zeitraubenden Gesprächen mit der Finanzbuchhaltung klären. Hier zeigte sich dann auch noch in verschiedenen Fällen, dass die Mahnungen ungerechtfertigt waren oder die Beträge nicht stimmten.
„Für uns ein nicht nachvollziehbarer Vorgang“, zeigt sich SPD-Fraktionsvorsitzender Bernhard Schmitt über das Verfahren irritiert. Um Klarheit zu schaffen hat er deshalb eine dringliche Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt. Er möchte genau wissen, wie viele solcher Mahnbescheide für offene Beträge des Jahres 2010 verschickt wurden und warum nicht beglichene Forderungen nicht zeitnah sondern erst jetzt angemahnt wurden.
Ratsherrin Jenny Schumacher will das Mahnverfahren der Stadt genauer unter die Lupe nehmen: „Gibt es in der Finanzbuchhaltung ein Controlling-System, mit dem der Eingang bzw. Nichteingang von Zahlungen überprüft wird? Nach welcher Frist werden säumige Zahler gemahnt?“ In der SPD-Bürgersprechstunde erzählte ein Dormagener ihr auch, dass nach einer Kontoänderung von seinem Konto ein Jahr lang zu den fälligen Steuerabgaben mehrere kleine Grundsteuerbeträge abgebucht wurden, die einem anderen Objekt hätten zugeordnet werden müssen. „Auch hier ging der Bürger zunächst nach dem Grundsatz vor, dass dies wohl seine Richtigkeit hat, bevor er stutzig wurde. Dies hätte aber bei einer besseren Kontrolle durch Abgleich der Daten nicht passieren dürfen.“
„Wir unterstellen der Stadt in keinem Fall Unregelmäßigkeiten, wollen aber schon geklärt haben, was es mit den Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger auf sich hat“, erklärt Bernhard Schmitt. „Schließlich wollen wir sicherstellen, dass das Vertrauen in die Finanzverwaltung der Stadt keinen größeren Schaden nimmt.“
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